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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Cewitt Gebäudereinigung


1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Cewitt Gebäudereinigung (im Folgenden „Cewitt“) und ihren Kunden abgeschlossen werden.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Kunden.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Cewitt diesen schriftlich zugestimmt hat.


2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Reinigungsleistungen entsprechend der individuellen Vereinbarung zwischen Cewitt und dem Kunden.
2.2 Der genaue Leistungsumfang, die Häufigkeit der Reinigungen und besondere Anforderungen werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.


3. Angebote und Vertragsschluss
3.1 Angebote von Cewitt sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder durch andere ausdrückliche Annahmeerklärung akzeptiert.


4. Leistungserbringung
4.1 Die Reinigungsarbeiten werden fachgerecht und nach den vereinbarten Vorgaben ausgeführt.
4.2 Cewitt behält sich vor, notwendige Anpassungen in der Leistungserbringung vorzunehmen, sofern diese für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
4.3 Sollte der Kunde besondere Anforderungen haben, wie z. B. den Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel, sind diese vor Vertragsabschluss mitzuteilen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug behält sich Cewitt das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen.


6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass Cewitt freien Zugang zu den räumlichen Gegebenheiten hat, die gereinigt werden sollen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Cewitt rechtzeitig über besondere Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind (z. B. empfindliche Oberflächen, technische Besonderheiten).
6.3 Der Kunde haftet für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben entstehen.


7. Haftung
7.1 Cewitt haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cewitt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gereinigten Bereiche entstehen, haftet Cewitt nicht.


8. Höhere Gewalt
8.1 Cewitt haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Leistungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Cewitt liegen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen). In solchen Fällen verlängert sich die Frist für die Erbringung der Leistungen angemessen.


9. Reklamationen und Mängel
9.1 Reklamationen sind Cewitt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung, schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.


10. Haftung für mitgebrachte Materialien
10.1 Cewitt verwendet ausschließlich geprüfte Reinigungsmaterialien. Eine Haftung für Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung vom Kunden bereitgestellter Materialien entstehen, wird ausgeschlossen.


11. Preisänderungen
11.1 Cewitt behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn sich die Kosten für Arbeitskräfte, Material oder andere für die Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt.


12. Arbeits- und Gesundheitsschutz
12.1 Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Bereiche den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. Cewitt behält sich das Recht vor, die Leistung zu verweigern, wenn eine Gefährdung der Mitarbeiter vorliegt.


13. Verantwortlichkeit bei Beschädigungen
13.1 Für Beschädigungen, die aufgrund nicht offenkundiger Vorschäden oder versteckter Mängel (z. B. poröse Oberflächen, defekte Armaturen) entstehen, übernimmt Cewitt keine Haftung.


14. Parkgebühren und Zugangskosten
14.1 Etwaige Kosten für Parkmöglichkeiten oder Zugangsgebühren zu den zu reinigenden Bereichen trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.


15. Abtretung und Übertragung
15.1 Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cewitt nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden.


16. Mindestlaufzeit bei Verträgen
16.1 Bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags 6 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.


17. Aufbewahrungspflichten
17.1 Cewitt übernimmt keine Haftung für zurückgelassene Wertgegenstände oder Unterlagen, die sich in den zu reinigenden Räumen befinden. Der Kunde ist verpflichtet, solche Gegenstände sicher zu verwahren.


18. Zusatzarbeiten und Änderungen
18.1 Zusatzarbeiten, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet.


19. Vertraulichkeit
19.1 Cewitt verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen über den Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.


20. Datenschutz
20.1 Cewitt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
20.2 Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


21. Schlussbestimmungen
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Gerichtsstand ist der Sitz von Cewitt, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


22. Regelung bei unzureichender Vorbereitung durch den Kunden
22.1 Cewitt haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die durch unzureichende Vorbereitung des Reinigungsbereichs durch den Kunden entstehen (z. B. zugestellte Flächen, fehlender Zugang).


23. Regelungen für wiederkehrende Leistungen
23.1 Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsleistungen ist der Kunde verpflichtet, etwaige Änderungen des Leistungsbedarfs mindestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Andernfalls werden die Leistungen wie ursprünglich vereinbart erbracht.


24. Ausschluss von Dienstleistungen
24.1 Cewitt übernimmt keine Arbeiten, die außerhalb des vereinbarten …